Vollrausch Paragraph 323a StGB

Vollrausch ParagraphDer sogenannte Vollrausch Paragraph §323a des Strafgesetzbuches besagt folgendes:

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

Betrunkene Straftäter – Milde Urteile!

§ 323a StGBDa werden Menschen zu Tode gefahren von Besoffenen, die nicht mehr gerade stehen können und sich einfach hinter das Lenkrad setzen. Und selbst vor Gericht müssen diese Personen nicht einmal dafür gerade stehen. Denn diese sind laut Gesetz schuldunfähig und werden in den meisten Fällen nur für den Vollrausch bestraft. Mehr als 3 Promille bedeutet in der Regel Schuldunfähigkeit. Täter können die Folgen ihres Handelns nicht mehr einschätzen. Für die eigentliche Tat werden sie also nicht bestraft und kommen glimpflich davon.

Das gleiche gilt für Täter die Menschen grundlos fast zu Tode prügeln sich aber lt. Gutachten in einem fahrlässigen Vollrausch befanden. Wenn es dann noch um Jugendstrafrecht geht, sprechen wir hier über eine Geldstrafe oder im höchsten Fall über eine Bewährungsstrafe. Das schlimme daran ist, teilweise dann noch den Hohn von solchen Verursachern ertragen zu müssen.

Ist dieser Vollrausch Paragraph noch gerecht ?

Erklären können das nur Juristen, die jahrelang studiert haben. Verstehen kann das von den Bürgern in diesem Land allerdings niemand. Da sprechen Juristen von Resozialisierung von Straftätern, Erziehung, Versäumnissen etc. Was für ein Bullshit, denn solche harmlosen Urteile sind für die Betroffenen und Hinterbliebenden, wie ein Schlag ins Gesicht. Wo bitte bleibt da die Gerechtigkeit ? Noch mit anzusehen und anzuhören wie Betroffene verspottet werden ? So eine Juristerei möchte auch kein Mensch verstehen.

Es ist einfach unfassbar, wie man diese Gesetze auslegen und ausnutzen kann. Die Politik sollte dringend diesen Paragraphen überarbeiten und ihn so gestalten, das Täter durch ihr Handeln auch wirklich dafür bestraft werden. Da darf es keine Rolle spielen, ob es sich um Erwachsenen-Strafrecht oder Jugend-Strafrecht handelt. Jeder sollte für so eine Tat in den Knast wandern, was auch eine Abschreckung darstellen würde. 

Leider hat der Bundesrat eine Verschärfung des Paragraphen abgelehnt. Diese ganze Verharmlosung und Verhätschelung von Tätern nach dem Motto, ach der der Arme ist ja noch so jung, der hatte bestimmt eine schlechte Kindheit oder Erziehung, den muss man wieder auf den rechten Weg führen, kotzt mich an. Wer ein Leben auslöscht, der gehört in den Knast! (Ausnahmen nur bei Unfällen, die nicht durch bewusstes Handeln herbeigeführt wurden oder passiert sind). 

Allerdings gäbe es zur Prävention auch Maßnahmen, die man umsetzen könnte um zu mindestens das fahren unter Alkohol in den Griff zu bekommen. Man könnte Fahrzeuge technisch so ausstatten, dass ein losfahren unter Alkoholeinfluss erst gar nicht möglich wäre. Aber auch das Umfeld, sprich Freunde und Familie sind da gefordert einzugreifen. Wenn man bemerkt, dass sich jemand nach einer Party unter Alkohol ans Steuer setzen möchte, muss man handeln.

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