Aufreger der Woche !

Da ich ja nun auch desöfteren in unserer Spielbank unterwegs bin, wollte ich, wie bereits letztes Jahr auch, den Mitarbeitern der verschiedenen Abteilungen einfach zu dieser besonderen Zeit und zum Endes des Jahres hin, ein Dankeschön für die Freundlichkeit und den Service, in Form einer Weihnachtstüte vollgepackt mit diversen Süssigkeiten und einer Weihnachtskarte zukommen lassen.

Alles schön fertig gemacht und in freudiger Erwartung, das übergeben zu dürfen, kam dann das böse Erwachen, was mich ehrlich gesagt, total frustriert hat. Man durfte die als nette Geste gedachte Aufmerksamkeit und Zuwendung nicht annehmen. Da steht man als Stammgast wie bedeppert da und die Kinnlade fällt einem herunter.

Und wem haben wird das zu verdanken ? Dieser beschissenen Compliance Regelung, die ja eigentlich nur für Banken in Bezug auf Bestechlichkeit angedacht war. Nun hat man dies aber auch zum Anlass genommen, das auch in Spielbanken (meine Hauspielbank gehört zur NRW Bank) rigeros umzusetzen ohne für das eigene Unternehmen eine hausinterne Regelung zu definieren. Klar, dass man gesetzliche Vorgaben einhalten und umsetzen muss aber ich persönlich denke, hier wurde mal wieder zu voreilig gehandelt und einfach generell gesagt, ab sofort dürfen wir das nicht mehr und fertig.

Man möchte ja auch niemanden in Verlegenheit bringen weil die Nichtbeachtung ja auch arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Dennoch hätte man hier eine hausinterne Regelung umsetzen können, denn es gibt gesetzliche Regelungen, die einen Wert unter €35 erlauben aber auch nicht so eindeutig definiert sind.

Jetzt ist das ja nicht nur mir so gegangen auch andere Kunden sind vor den Kopf gestossen mit dieser Regelung. Auch für die Mitarbeiter selber ist das beschämend, den Leuten sagen zu müssen, es tut mir leid, wir dürfen das nicht annehmen. Manchmal versteht man die Welt nicht mehr und was für Entscheidungen getroffen werden und das nur, weil  einige Banken-Bonzen sich die Dinge untereinander hin und her schieben bzw, Schindluder mit Geldern betreiben, die dann letztlich als Bestechlichkeit ausgelegt werden.

Aber was hat es mit Bestechlichkeit zu tun, wenn man beispielsweise einer Gadrobiere, einem Rezeptionsteam oder wen auch immer, einfach eine kleine Freude bereiten möchte, damit diese Personen während ihres Dienstes zwischendurch mal was knabbern können und sich über diese Dinge freuen ?

Hier sehe ich die Schuld eindeutig bei der Bankenaufsicht, Gesetzgeber, EU und bei den Gewerkschaften, die das mitgetragen haben und nicht für eine eindeutige Unterscheidung und Definition gesorgt haben.

Mir tut das echt leid für die Mitarbeiter, die nichts dafür können und auch ich bin darüber sehr enttäuscht und wütend, weil man Leuten einfach nur eine kleine Freude bereiten wollte.

Das war für mich der Aufreger dieser Woche und frustriert darüber bin ich immer noch ? 

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