Fachverband Glücksspielsucht – Berufung vor dem Oberlandesgericht

Bielefelder Fachverband für Glücksspielsucht geht in Berufung

Nachdem der Fachverband Glücksspielsucht vor dem Bielefelder Landgericht mit seiner Klage gegen ein Unternehmen des Automaten-Herstellers Gauselmann in Espelkamp gescheitert war, kämpft man weiter für die Selbstsperre in Spielhallen und hat am 28.04.2017 Berufung beim Oberlandesgericht in Hamm eingelegt.

Das Ziel, dass sich Menschen auf eigenen Wunsch hin in Spielhallen sperren lassen können, wurde vom Landgericht Bielefeld erst Ende März aufgrund fehlender, gesetzlicher Grundlage abgewiesen.

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